Deutsche Banken können ab 2020 mit dem neuen Geldwäschegesetz ein erweitertes Geschäftsmodell verfolgen: den Verkauf und die Verwahrung von Bitcoin und anderen Krypto-Währungen.
Streichung des "Trennungsgebots"
Wie einem Bericht des Handelsblatt zu vernehmen ist, könnte sich für deutsche Banken ab 2020 ein neues Geschäftsfeld eröffnen: Der Verkauf und die Verwahrung von Bitcoin und anderen Kryptowährungen. Die einzige Bank, die solch eine Dienstleistung aktuell anbietet, ist die Berliner Bitwala-Bank. Mit dem geplanten Gesetz zur Umsetzung der vierten EU-Geldwäscherichtlinie dürfte sich dies aber ändern.
Der Gesetzesentwurf sieht die Streichung des sogenannten Trennungsgebots vor. Der Bundesrat hat das Gesetz am heutigen Freitag beschlossen. Somit kann die Neuregelung zum 1. Januar 2020 in Kraft treten. Das neugeregelte Kryptoverwahrgeschäft, also die Aufbewahrung Krypto-Werten, hätte demnach nicht aus derselben rechtlichen Einheit wie regulierte Bankgeschäfte angeboten werden dürfen. Banken hätten auf externe Verwahrstellen oder spezielle Töchter zurückgreifen müssen.
Dies ist nun nicht mehr nötig: Ab Januar 2020 können Geldhäuser den Kunden im Onlinebanking auf Knopfdruck auch Wertpapiere wie Aktien, Anleihen oder eben besagte Krypto-Währungen anbieten.
Deutschlands Banken bald stark im Krypto-Geschäft vertreten?
Das Gesetz sieht zudem weitere Erleichterungen vor, etwa verlängerte Antragsfristen für die nötige Lizenz.
Auch andere Finanzdienstleister (z. B. Vermögensverwalter), welche für ihre Kunden Krypto-Werte verwahren, müssen entweder selbst eine Lizenz erwerben, oder vor dem 01.01.2020 einen Krypto-Verwahrer finden der diese Aufgabe für sie übernimmt.
Der Chef des Beratungshauses DLC, Sven Hildebrandt meinte dazu, dass Deutschland auf einem guten Weg zum Krypto-Himmel sei. Der deutsche Gesetzgeber nimmt eine Vorreiterrolle bei der Regulierung von Kryptoverwahrern ein. Auch der Bankenverband BdB begrüsst die Neuregelung: Gerade Kreditinstitute sind erfahren in der Verwahrung von Kundenvermögen sowie im Risikomanagement. Zusätzlich sind sie dem Anlegerschutz verpflichtet und werden seit jeher von der Finanzaufsicht kontrolliert.
Sie könnten Geldwäsche und Terrorfinanzierung effektiv unterbinden, so der BdB. Zusätzlich ermöglicht die Neuregelung, dass Anleger über heimische, statt ausländische Fonds in Krypto-Werte investieren. Fondshäuser benötigen schliesslich zwingend eine Bank- oder Wertpapierverwahrlizenz.
Auch Kritiker äussern sich
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg äussert hingegen Kritik. Der Finanzexperte Niels Nauhauser fürchtet, dass Banken nun aggressiv auf Kundenfang gehen: Grundsätzlich verkaufen Banken unterschiedliche Finanzprodukte, wenn die Provision stimmt. Wenn es also möglich wird, Krypto-Währungen zu verkaufen und kostenpflichtig zu verwahren, besteht das Risiko, dass sie ihren Kunden Assets mit Totalverlustrisiko andrehen.
Auch der Finanzberichterstatter Fabio De Masi von der Linkspartei warnt: «Die Banken sind heiss auf Gewinne aus Kryptogeschäften. Der finanzielle Verbraucherschutz darf aber nicht unterlaufen werden.» Auch die Bafin müsse zusätzliche IT-Risiken bei der Verwahrung von Krypto-Assets intensiv prüfen.
"Krypto-Werte" erstmals im deutschen Recht verankert
Kern der Neuregelung ist der Begriff der «Krypto-Werte», der erstmals im deutsche Recht auftaucht. Definiert ist dieser dort als «digitale Darstellungen eines Werts, der von keiner Zentralbank oder öffentlichen Stelle emittiert wurde», aber «als Tausch- und Zahlungsmittel akzeptiert wird oder Anlagezwecken dient.» An dieser Definition hat sich im Verlauf des Gesetzgebungsprozesses nichts geändert.