Block.one das auf den Cayman Islands registrierte Unternehmen, welches die EOS.IO Software sowie den EOS Token entwickelt, konnte einen Vergleich mit der SEC erreichen.
Gemäss eigener Mitteilung hat Block.one einen zivilrechtlichen Vergleich mit der U.S. Securities and Exchange Commission (die "SEC") im Zusammenhang mit dem Verkauf der EOS ERC-20-Token durch das Unternehmen zwischen dem 26. Juni 2017 und dem 1. Juni 2018 abgeschlossen. Im Rahmen des Vergleichs wird Block.one eine einmalige Geldbuße von 24 Millionen US-Dollar zahlen, ohne die Feststellungen der SEC zuzugeben oder zu bestreiten. "Das Unternehmen hat sich keine Befreiung von den Anforderungen der Wertpapierregistrierung verschafft und den Verkauf nicht anderweitig registriert", liess die SEC in ihrer eigenen Pressemitteilung verlauten.
Token im Wert von 4.2 Mrd. USD verkauft
Block.One konnte mit dem Verkauf von EOS Token insgesammt rund 4 Millliarden Dollar einnehmen.
Am 26. Juni 2017 wurden über einen Zeitraum von 5 Tagen rund 200 Millionen Token mit einem Volumen von 172 Mio. USD abgegeben. In den nächsten 350 Tagen wurden jeweils 2 Millionen Token pro Tag verkauft. EOS ist eine Transaktions-Plattform welche darauf ausgelegt ist, sich auf Transaktionsgeschwindigkeit, Skalierbarkeit und Durchsatz zu konzentrieren. Das Projekt steht im Wettbewerb mit anderen gängigen „Smart Contract“ Plattformen wie Ethereum, NEO oder Cardano. Die Entwicklung wird von Dan Larimer geleitet, welcher zuvor bereits erfolgreiche Krypto-Projekte wie Steemit und BitShares aufgebaut hat, bevor er sich an EOS wandte.
Im Verhältnis tiefe Strafe
In der Pressemitteilung der SEC wird darauf verwiesen:
"Der Beschluss der SEC stellt fest, dass Block.one gegen die Registrierungsbestimmungen der Bundeswertpapiergesetze verstoßen hat und verlangt von ihm die Zahlung einer zivilrechtlichen Geldstrafe in Höhe von 24 Millionen Dollar. Block.one hat den ICO-Investoren nicht die Informationen zur Verfügung gestellt, auf die sie als Teilnehmer an einem Wertpapierangebot Anspruch hatten. Unternehmen, die Wertpapiere an US-Investoren anbieten oder verkaufen, müssen die Wertpapiergesetze einhalten, unabhängig davon, in welcher Branche sie tätig sind oder welche Etiketten sie auf den von ihnen angebotenen Anlageprodukten anbringen."
Der Token-Verkauf von Block.One wurde kurz vor der Veröffentlichung des DAO-Berichts durch die SEC gestartet. Darauf wird in der Pressemitteilung der SEC verwiesen. Im DAO Bericht wurde erstmals der "Howey Test" herangezogen um zwischen Security Token, welche dann zwangsläufig dem Wertschriftengesetz unterstellt sind und Utility Token zu unterscheiden. Ein relativ früher Zeitpunkt also, wo sich die SEC zu einem konkreten Fall äussern musste. Vielleicht spielte dieser frühe Zeitpunkt der ersten Token-Verkäufe sowie auch die nachweislichen Bemühungen von Block.one, U.S. Personen von den Token-Verkäufen auszuschliessen zu dieser, im Vergleich zum Verkaufserlös, eher tiefen Strafe.
Heutzutage wäre ein Token-Verkauf in dieser Grössenordnung unter den damaligen Umständen kaum mehr möglich.
So hat auch die Gesellschaft zu dieser Mitteilung folgende Erklärung abgegeben:
"Wir freuen uns, diese Gespräche mit der SEC zu beenden und verpflichten uns zu einer kontinuierlichen Zusammenarbeit mit Aufsichtsbehörden und politischen Entscheidungsträgern, da die Welt weiterhin mehr Klarheit über Compliance-Frameworks für digitale Assets entwickelt."