Wer sicherstellen will, dass seine Bitcoins und Krypto-Assets nach dem Ableben nicht verloren gehen, braucht einen wasserdichten Nachlassplan. Ein nicht ganz einfaches Unterfangen, wie Marc Steiner in seinem neuen Ratgeber schreibt.
In seinem ersten Buch zeigt Digitalexperte und Bitcoinberater Marc Steiner, wie man Krypto-Werte sicher verwahrt und vererbt. Die Leser erhalten das notwendige Wissen über die Vor-und Nachteile der verschiedenen Möglichkeiten und Technologien. Anschliessend sind sie in der Lage, ihren persönlichen Nachlassplan zu erstellen. Damit dabei nichts vergessen geht, stellt Marc Steiner ein kostenloses Online-Tool zur Verfügung, das einen Schritt für Schritt durch den Prozess führt.
CVJ.CH: In ihrem Buch geht es nicht nur um das Verwahren von Bitcoins. Sie gehen auch der Frage nach, wie man sein Erbe sicherstellt. Warum dieses Thema?
Marc Steiner: Weil mir in Gesprächen immer wieder auffällt, dass sich niemand gross mit dem Thema auseinandersetzt. Die Leute können stundenlang über die kleinsten Vor- und Nachteile verschiedener Coins und Handelsbörsen sprechen oder warum dieser und jener ICO in die Hose gegangen ist. Aber was mit den Assets geschieht, wenn einem etwas zustösst, damit befasst sich fast keiner.
Ist das nicht verständlich, zumal Bitcoin-Investoren eher der jüngeren Generationen angehören?
Es ist durchaus verständlich – aber auch fahrlässig. Auch ich wünsche mir und allen anderen, ein möglichst langes und gesundes Leben. Aber leider ist man auch bei bester Gesundheit nie gefeit vor Krankheit oder einem Unfall mit schweren Folgen. Und wenn man in Bitcoin investiert, ohne sicherzustellen, dass die Angehörigen im Fall der Fälle Zugriff haben, kann man es auch gleich sein lassen.
Gilt das nicht für alle Vermögenswerte?
Doch, nur muss man bei herkömmlichen Assets in der Regel keine besonderen Vorkehrungen treffen. Bei Bankkonten, Anlageportfolios, Immobilien oder Lebensversicherungen sind die Prozesse und beteiligten Personengruppen bei einem Todesfall seit jeher dieselben. Bank- und Versicherungsangestellte, Testamentsvollstrecker und Notare wissen, was zu tun ist. Dass dabei Vermögenswerte verloren gehen, ist heutzutage fast unmöglich.
Krypto-Assets wie Bitcoin dagegen sind weg, wenn man niemanden davon erzählt.
Genau, doch selbst das reicht nicht immer. Damit die Erben problemlos an die Assets kommen, muss man nicht nur sicherstellen, dass sie von ihnen wissen. Sondern auch, dass sie den Zugriff haben. Dass das gar nicht so einfach ist, merkt man oft erst, wenn man die Bitcoin-Bubble mal kurz verlässt.
Wie meinen sie das?
Wir hantieren ganz selbstverständlich mit Begriffen wie Hot und Cold Wallet, Private und Public Key, Seed-Passwort, Passphrase et cetera. Wenn die Erben aber nichts mit Bitcoin am Hut haben, können sie mit unseren vermeintlichen «USB-Sticks», URLs und Passwörtern nicht viel anfangen. Und es gibt auch keine Satoshi-Hotline, die man in diesem Fall anrufen könnte. Wenn man den Erben zusätzlich zum Schmerz des Verlustes nicht auch noch finanzielle Verluste bescheren will, gibt es nur eines: möglichst frühzeitig einen wasserdichten Nachlassplan erstellen.
Wie sieht der aus?
Das hängt von ihnen und ihren potenziellen Erben ab – so etwas wie den perfekten Nachlassplan gibt es nicht. Jede Lebens- und Familiensituation ist anders. Ich gebe in meinem Ratgeber denn auch nicht den einen richtigen Weg vor, sondern beschreibe die verschiedenen Möglichkeiten. Das Erstellen eines Nachlassplans beansprucht zwar etwas Zeit, ist aber unumgänglich. Was dazu kommt: Verwahren und Vererben sind ja nicht unabhängig voneinander, sie gehen Hand in Hand. Man muss also einen Weg finden, der für beides passt.
Wie geht man dabei konkret vor?
Zuerst muss man sich einen Überblick verschaffen. Das dauert etwa ein Jahr – oder einen Tag, wenn man mein Buch liest (lacht). Dann muss man eine Strategie finden, die zu einem passt, und sie technisch umsetzen. Doch der Teufel liegt im Detail.
Wo zum Beispiel?
Unter anderem in herkömmlichen SD-Karten. Die sind zwar günstig, aber nicht sicher, wenn man falsch mit ihnen umgeht. Auch vom Aufschreiben von Passwörtern mit Bleistift oder Tinte auf normalem Papier ist abzuraten, besser ist ein dokumentechter Kugelschreiber und Spezialpapier. Was man dabei in jeder Sekunde vor Augen haben muss, ist der Wissensstand der begünstigten Personen. Dieser bestimmt, wie man die Informationen am besten aufbereitet.
Wie geht es weiter?
Nun geht es darum, die Zugangsinformationen sicher zu verwahren. Wie das geschieht, hängt wiederum von der zuvor gewählten Strategie ab. Papier muss anders geschützt werden als eine SD-Karte oder ein Offline-Computer. Dabei muss man auch die Möglichkeit unwahrscheinlicher Ereignisse in Betracht ziehen, ein Feuer, eine Überschwemmung oder einen Einbruch. Von «kreativen Verstecken» wie dem Einnähen in eine Matratze rate ich übrigens ab. Falls die Erben nicht informiert sind – oder es wieder vergessen haben –, landet das Bitcoin-Vermögen im nächsten Brockenhaus.
Welche Methode ist die Sicherste?
Die Informationen an mehreren Orten aufzubewahren. Etwa in einem Safe – zuhause, wenn er gut geschützt ist – und/oder einem Schliessfach bei einer renommierten Schweizer Bank. Es reicht ein kleines, das pro Jahr etwa 200 Franken kostet. Natürlich gibt es auch zahlreiche digitale Alternativen. Nun kommt der letzte und persönlichste Schritt: Man muss dafür sorgen, dass die Erben informiert sind oder werden.
Wie tut man das am besten?
Auch hier gibt es keine Standardlösung. Die einen fühlen sich wohler, wenn sie das Thema möglichst früh und persönlich ansprechen. Entweder direkt mit den künftigen Erben oder mit einer Vertrauensperson, die im Fall der Fälle helfen könnte. Aber gerade in der Schweiz wird das Thema Geld und alles, was damit zusammenhängt, zu Lebzeiten gerne vermieden.
Was ist die Alternative?
Es gibt spannende digitale Lösungen wie FinalMessage.io. Der klassische Weg ist jedoch ein vertrauenswürdiger Testamentsvollstrecker, den man mit den nötigen Informationen versorgt. Wobei es hier festzuhalten gilt, dass der Nachlassplan für die Bitcoins nicht mit dem Testament zu verwechseln ist. In einem Testament wird festgehalten, wer welche Vermögenswerte bekommt. Der Nachlassplan hingegen stellt sicher, dass die Bitcoins nicht verloren gehen und dass die Erben Zugriff haben.
Wie lange dauert es, einen Nachlassplan zu erstellen?
Das hängt stark davon ab, wie man Bitcoin nutzt. Wer einmal ein paar Bitcoins gekauft hat und nur auf die gigantische Kurssteigerung wartet, bei dem ist es schneller getan. Wer jedoch verschiedene Handelsbörsen und Wallets nutzt, bei dem wird es komplizierter. Vor allem für diese Fälle habe ich ein Tool programmiert, das ich auf meiner Webseite kostenlos zur Verfügung stelle.
Was macht dieses Tool?
Indem sie maximal 16 Fragen beantworten, erstellt es einen auf sie zugeschnittenen Nachlassplan. Dabei gibt man natürlich keine persönlichen oder heiklen Daten preis, nur allgemeine. Etwa, ob man Hardware Wallets nutzt oder nicht. Schritt für Schritt stellt der Prozess sicher, dass kein noch so winziges Detail vergessen geht. Zum Schluss erhält man eine persönlich zugeschnittene Vorlage, mit allen wichtigen Textbausteinen und Erklärungen für die Erben. Diese druckt man aus und trägt die sensiblen Daten von Hand ein.
Sollten sich neben Direktinvestoren noch andere Parteien mit der Thematik auseinandersetzen?
Früher oder später jede Berufsgruppe, die mit solchen Vermögenswerten wie Bitcoin in Kontakt steht. Wenn externe Vermögensverwalter, Treuhänder, Private Banker und auch Notare ihren Kunden auch künftig eine Hilfe sein wollen, reicht es nicht, sich nur mit dem Kaufen und Verkaufen von solchen Assets auszukennen. Verwahren und Vererben sind zwingender Bestandteil dieses Anlagethemas.
Wir danken für das Interview.
«Bitcoins verwahren und vererben – ein praktischer Ratgeber, um den digitalen Nachlass zu planen»
Marc Steiner hat Elektrotechnik studiert und bei verschiedenen Unternehmen als Researcher und Entwickler an Zukunftstechnologien gearbeitet. Als Certified Bitcoin Professional berät er seit 2016 Privatpersonen und Unternehmen im Umgang mit Bitcoin und Co.