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    Bitcoin Association Switzerland FINMA

    Bitcoin Association Switzerland fordert Änderung der FINMA GWG Verordnung

    von Redaktion cvj.ch am 11. April 2020 Legal/Compliance

    In einem offenen Brief an die Schweizerische Finanzmarktaufsicht (FINMA), formuliert der Verband  Bitcoin Association Switzerland (BAS) eine Änderungsempfehlung für die im Februar vorgestellte Geldwäschereiverordnung. Gefordert wird, dass alle Finanzmarktakteure gleich behandelt werden.

    Die FINMA hat am 7. Februar 2020 ein Verordnungsvorschlag sowie mehrere Teilverordnungsrevisionsvorhaben, darunter die Geldwäschereiverordnung-FINMA (GWV-FINMA), veröffentlicht. Dabei verweist die BAS auf ein konkretes Detail, welches Krypto-Währungen betrifft.

    Verordnung weist Unterschiede zwischen virtuellen und traditionellen Währungen auf

    Der vorgeschlagene Artikel 51a GWV-FINMA würde einen rechtlichen Unterschied zwischen virtuellen Währungen und traditionellen Währungen schaffen. Dabei wird die Grenze der Identifizierung von Parteien bei einem Umtauschgeschäft unterschiedlich gesetzt. Dies widerspricht dem Grundsatz der Technologieneutralität, an den sich die FINMA üblicherweise hält. Zudem ist unklar, worauf sich der Ausdruck "virtuelle Währung" bezieht. So steht im Raum ob es sich bei virtuellen Währungen gemäss der FINMA aussschliesslich auf Krypto-Währungen bezieht, oder allenfalls auch auf kommende digitale Währungen von Zentralbanken (CBDC), wie beispielsweise einem digitalen Dollar.

    BAS Empfehlung Artikel 51a zu streichen

    Um einer Ungleichbehandlung und Unklarheiten entgegenzuwirken, empfiehlt die BAS der FINMA, den Artikel 51a zu streichen oder Artikel 51 entsprechend zu ändern. Dabei soll der neue Schwellenwert von CHF 1'000 für alle Währungen gelten, um die technische Neutralität zu wahren und unnötige Unsicherheiten zu vermeiden.

    Bitcoin Association Switzerland FINMA
    Auszug des BAS Kommentars

    Über Bitcoin Association Switzerland

    Die Ende 2013 gegründete Bitcoin Association Switzerland ist der älteste Fintech-Verband in der Schweiz und einer der ältesten noch aktiven Bitcoin-Verbände der Welt. Der Zweck dient dazu, eine aktive Gemeinschaft von Enthusiasten zu bilden, die Veranstaltungen organisieren, offene Rechtsfragen lösen und die Öffentlichkeit durch die Bereitstellung einer Anlaufstelle für Medienanfragen aufzuklären.

     

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    Die Redaktion des Crypto Valley Journal berichtet seit 2018 aus Zug, dem Sitz des Schweizer Crypto Valley, über Bitcoin, Krypto, Blockchain und die regulatorische Entwicklung digitaler Vermögenswerte. Hinter der kollektiven Redaktionsstimme steht ein Team aus Autoren mit Hintergrund in Finanzmarkt, Recht und Technologie.

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