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    Korrekturen

    Unsere Korrekturrichtlinien

    Genaue Berichterstattung gehört zum Kern unserer Arbeit. Trotzdem unterlaufen auch der Redaktion Fehler. Diese Seite beschreibt, wie das Crypto Valley Journal Fehler korrigiert und wie Sie Korrekturen melden können.

    Wann wir korrigieren

    Wir korrigieren in den folgenden Fällen:

    • Faktische Fehler: falsche Zahlen, Namen, Daten, Zitate oder Quellenangaben.
    • Irreführende Formulierungen, die zu einem falschen Verständnis führen.
    • Veraltete Informationen bei Themen mit aktiver Entwicklung, sofern der Artikel weiterhin relevant ist.
    • Reine Tippfehler beheben wir stillschweigend ohne separate Kennzeichnung.

    Wie wir korrigieren

    Faktische Korrekturen erscheinen sichtbar am Ende des Artikels mit Datumsstempel. Wir verwenden dafür folgendes Format:

    «Korrektur vom DD.MM.YYYY: Ursprünglich stand X, korrekt ist Y. Wir danken für den Hinweis.»

    Bei gravierenden Fehlern ergänzen wir zusätzlich einen Hinweis am Artikelanfang. Korrigierte Artikel bleiben unter derselben URL erreichbar. Vollständig falsch publizierte Artikel nehmen wir zurück und ersetzen den Inhalt auf der ursprünglichen URL durch einen entsprechenden Hinweis.

    Wie Sie Fehler melden können

    Senden Sie Korrekturhinweise bevorzugt per E-Mail an press@cvj.ch mit dem Betreff «Korrektur» und der Artikel-URL. Alternativ erreichen Sie uns über das Formular unter /kontakt/.

    Bitte geben Sie folgende Angaben an:

    • URL des betroffenen Artikels.
    • Die konkrete Stelle im Text.
    • Die aus Ihrer Sicht korrekte Information.
    • Wenn möglich eine überprüfbare Quelle.

    Sie erhalten innert 48 Stunden an Werktagen eine Antwort.

    Was Sie von uns erwarten können

    Wir prüfen jede Meldung. Bei berechtigter Korrektur passen wir den Artikel zeitnah an und kennzeichnen die Änderung transparent. Lehnen wir eine Korrektur ab, erläutern wir die Gründe nachvollziehbar. Eine Korrektur erfolgt nie ohne vorgängige Verifikation der Faktenlage.

    Schwere Korrekturen und Beschwerden

    Vermuten Sie eine schwerwiegende Verletzung der journalistischen Sorgfaltspflicht, wenden Sie sich direkt an press@cvj.ch. Kommt keine Einigung zustande, steht Ihnen der Schweizer Presserat als unabhängige Beschwerdeinstanz zur Verfügung (presserat.ch).

    Unser Verfahren orientiert sich am Schweizer Pressekodex, insbesondere an Ziffer 5 (Berichtigungspflicht) und Ziffer 11 (Pflicht zur Berichtigung von Falschmeldungen). Die redaktionellen Grundsätze und das Impressum ergänzen diese Richtlinien.

    Letzte grössere Korrekturen

    Hier publizieren wir bei Bedarf eine Übersicht jüngerer Korrekturen. Aktuell liegen keine Einträge vor.

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