Sieben Bankenverbände haben sich gegen den geplanten direkten Zugang von Krypto- und Fintech-Firmen zu den Zahlungssystemen der Federal Reserve gestellt. Bis zum Ende der Kommentarfrist am 6. Februar gingen insgesamt 44 Stellungnahmen ein.
Die Institute fordern strengere Auflagen, längere Prüffristen und eine Bundesaufsicht für alle Antragsteller. Stablecoin-Emittenten und Fintech-Verbände kritisieren den Vorschlag hingegen als zu restriktiv. Im Kern geht es um die sogenannten "Payment Accounts", die die Federal Reserve im Dezember 2025 vorgeschlagen hat. Informell als "Skinny Master Accounts" bezeichnet, sollen sie Nichtbanken erstmals einen begrenzten Zugang zu Fedwire und anderen Fed-Zahlungssystemen ermöglichen. Fed-Gouverneur Christopher Waller peilt eine Umsetzung im vierten Quartal 2026 an.
Payment Accounts: Eingeschränkter Zugang zum Fed-System
Am 19. Dezember 2025 veröffentlichte die Federal Reserve den Vorschlag, am 23. Dezember folgte die Publikation im Federal Register. Payment Accounts unterscheiden sich grundlegend von regulären Master Accounts. Inhaber erhalten weder Zugang zu Fed-Kreditfazilitäten noch zum Discount Window oder Zinszahlungen auf Guthaben. Somit beschränkt sich der Zweck auf Clearing und Settlement eigener Zahlungen.
Konkret sieht der Vorschlag Balance-Limits von 500 Millionen USD oder 10 Prozent des Gesamtvermögens des Kontoinhabers vor - je nachdem, was niedriger ist. Berechtigt sind ausschliesslich "eligible financial institutions" mit qualifizierendem Charter, etwa einer National Trust Charter oder einer Wyoming SPDI-Lizenz. Unlizensierte Fintechs oder Nichtbank-Stablecoin-Emittenten ohne entsprechende Genehmigung bleiben folglich ausgeschlossen.
Denn der Zugang zum Fed-Zahlungssystem hat erhebliche Dimensionen. Allein über Fedwire liefen 2022 rund 196 Millionen Transfers mit einem Gesamtwert von über einer Billiarde USD. Mehr als 9'200 Institutionen nehmen derzeit teil. Für Stablecoin-Emittenten wäre ein direkter Zugang besonders relevant, da er die Abhängigkeit von traditionellen Banken bei der Ausgabe und Rücknahme von Stablecoins beseitigen würde.
Bankenlobby sieht Systemrisiken
Die Opposition formierte sich schnell. Drei der grössten Verbände reichten gemeinsam Widerstand ein - das Bank Policy Institute (BPI), das Financial Services Forum und die Clearing House Association. Ihre Position ist klar: Direkter Zugang für weniger regulierte Institutionen könnte Risiken im Zahlungssystem erhöhen und die Finanzstabilität gefährden.
Namentlich identifizieren die Bankenverbände Stablecoin-Emittenten und Krypto-Firmen als wahrscheinlichste Nutzniesser. Deren Geschäftsmodelle ähneln laut der Opposition der Entgegennahme von Einlagen, allerdings ohne Einlagensicherung, ohne Abwicklungsregime und ohne konsolidierte Aufsicht. Nach Ansicht der American Bankers Association (ABA) fehlt vielen berechtigten Institutionen eine langfristige aufsichtsrechtliche Erfolgsbilanz. Sie unterlägen nämlich keinen einheitlichen bundesweiten Sicherheitsstandards.
Entsprechend umfangreich ist der Forderungskatalog. Die Verbände verlangen zwölf Monate nachgewiesenen sicheren Betrieb vor Antragstellung, direkte Bundesaufsicht und strikte Limits bei Salden und Transaktionen. Hinzu kommen BSA/AML-Compliance, ein Verbot von Pass-Through-Arrangements sowie glaubwürdige Recovery- und Resolutionspläne. Schliesslich forderte die ABA einen schrittweisen Ansatz nach dem Prinzip "kriechen, gehen, laufen" für Antragsteller.
Krypto-Branche hält Vorschlag für zu eng gefasst
Auf der anderen Seite stehen Fintech- und Krypto-Verbände, die den Vorschlag aus entgegengesetzter Richtung kritisieren. Die Financial Technology Association (FTA), die unter anderem eBay, Klarna und Amazon Pay vertritt, bezeichnete die Payment Accounts als zu limitiert. Sie könnten dazu führen, dass Firmen weiterhin von Banken abhängig blieben. Die FTA wehrte sich daneben gegen die Blockierung des ACH-Zugangs. Das Overnight-Balance-Limit nannte sie für grosse Zahlungsabwickler mit Milliardenumsätzen unverhältnismässig restriktiv.
Das Blockchain Payment Consortium (BPC) verwies seinerseits auf den 4 Billionen USD schweren Markt für digitale Vermögenswerte und forderte eine Erhöhung des Balance-Limits um 30 bis 40 Prozent. Gleichzeitig verlangte das BPC Zugang zu Fedwire Securities für direktes Treasury-Settlement ohne Banken als Intermediäre.
Circle, der Emittent des Stablecoins USDC, bezeichnete die Payment Accounts als wichtigen ersten Schritt zur Umsetzung des GENIUS Act. Mit einer Marktkapitalisierung von rund 75 Milliarden USD gehört USDC zu den grössten Stablecoins weltweit. In seinem Kommentarbrief betonte das Unternehmen:
"Der Zugang zu Federal-Reserve-Diensten wird eine wichtige Rolle für das operative und Liquiditätsmanagement zugelassener Payment-Stablecoin-Emittenten spielen." - Stellungnahme Circle
Custodia und TNB: Wie die Fed bisher Anträge behandelte
Der aktuelle Konflikt hat Vorläufer. Die Custodia Bank, eine Wyoming Special Purpose Depository Institution mit Krypto-Fokus, beantragte im Oktober 2020 einen Master Account bei der Federal Reserve Bank of Kansas City. Nach einer Ablehnung und zwei verlorenen Gerichtsverfahren steht fest, dass Fed-Banken den Ermessensspielraum haben, Anträge abzulehnen - selbst wenn die gesetzliche Berechtigung vorliegt. Richter Scott Skavdahl formulierte es im Urteil vom März 2024 deutlich:
"Wenn die Federal Reserve Banken nicht die Befugnis haben, Master-Account-Anträge abzulehnen, wären staatliche Lizenzierungsgesetze die einzige Schutzschicht für das US-Finanzsystem." - Richter Scott Skavdahl, U.S. District Court Wyoming
Im Oktober 2025 bestätigte der 10th Circuit Court of Appeals das Urteil. The Narrow Bank (TNB) wiederum wartete seit August 2017 auf einen Master Account und erhielt im Februar 2024 eine Absage. Anschliessend verlor TNB ebenfalls vor Gericht. Beide Fälle zeigen, dass sich die Fed bisher konsequent gegen einen erweiterten Zugang für Nichtbanken gewehrt hat.
Die Fed wertet nun die 44 eingegangenen Stellungnahmen aus. Gouverneur Waller hält am Zeitplan fest und will die Payment Accounts im vierten Quartal 2026 verfügbar machen. Parallel läuft die Frist zur Umsetzung der GENIUS-Act-Durchführungsverordnungen am 18. Juli 2026 ab. Ob die Forderungen der Bankenlobby den Zeitplan verzögern, bleibt offen.








