Close Menu
Crypto Valley Journal
    Facebook X (Twitter) Instagram
    Crypto Valley Journal
    • Aktuell
      • News
      • Köpfe
    • Fokus
      • Hintergrund
      • Blockchain
      • Legal/Compliance
      • Nicht-Fungible Token (NFTs)
    • Invest
      • Märkte
      • Finanzprodukte
      • Dezentrale Finanzen (DeFi)
      • Börsenübersicht
    • Wissen
      • Basiswissen
      • Glossar
      • Politiker zu Krypto
    • Statistiken
      • Bitcoin-ETF-Flows
      • Ethereum-ETF-Flows
      • Krypto-Marktdaten
      • On-Chain-Daten
    • Akademie
      • Übersicht
      • Teil 1: Blockchain
      • Teil 2: Geld
      • Teil 3: Bitcoin
      • Teil 4: Kryptowährungen
      • Teil 5: Dezentrale Finanzen
      • Teil 6: Investieren
    • Deutsch
      • English
    Crypto Valley Journal
    Sie sind hier:Home » Fokus » Legal/Compliance » FINMA: Details zur Geldwäschereibekämpfung im Blockchainbereich / Neue Bank- und Effektenhändlerbewilligungen
    finma

    FINMA: Details zur Geldwäschereibekämpfung im Blockchainbereich / Neue Bank- und Effektenhändlerbewilligungen

    von Redaktion cvj.ch am 26. August 2019 Legal/Compliance, News

    Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA hat heute in einer Aufsichtsmitteilung veröffentlicht, wie sie die geltenden Schweizer Geldwäschereivorschriften bei von der FINMA beaufsichtigten Finanzdienstleistern im Blockchain-Bereich anwendet.

    Die FINMA anerkennt das innovative Potential von neuen Technologien für die Finanzmärkte. Sie wendet die geltenden finanzmarktrechtlichen Bestimmungen unabhängig von der zugrundeliegenden Technologie an. Blockchainbasierte Geschäftsmodelle dürfen aber nicht den bewährten regulatorischen Rahmen umgehen. Dies gilt insbesondere bei der Anwendung der Regeln zur Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung im Blockchain-Bereich, wo die Anonymität erhöhte Risiken mit sich bringt.

    Geldwäschereibestimmungen gelten auch im Blockchain-Bereich

    Die FINMA hat das Geldwäschereigesetz bereits seit dem Aufkommen von Blockchain-Finanzdienstleistungen konsequent auf diese angewandt.

    So dürfen die von der FINMA beaufsichtigten Institute Kryptowährungen oder andere Token grundsätzlich nur an externe Wallets ihrer eigenen, bereits identifizierten Kunden schicken und auch nur von solchen Kryptowährungen oder Token entgegennehmen. FINMA-Beaufsichtigte dürfen keine Token von Kunden von anderen Instituten empfangen oder zu Kunden von anderen Instituten senden. Dies gilt solange, als im entsprechenden Zahlungssystem keine Angaben zum Absender oder Empfänger verlässlich übermittelt werden können. Diese etablierte Praxis gilt anders als der FATF-Standard ausnahmslos und ist somit eine der strengsten weltweit.

    Neue Blockchain-Finanzdienstleister in der Schweiz

    Die FINMA hat erstmalig zwei Blockchain-Finanzdienstleistern je eine Bank- und Effektenhändlerbewilligung erteilt. Es handelt sich um die SEBA Crypto AG mit Sitz in Zug und die Sygnum AG mit Sitz in Zürich, die Dienstleistungen für institutionelle und professionelle Kunden anbieten werden.

    Damit erkennt die FINMA das Potential der neuen Technologien für die Finanzmärkte an, untermauert gleichzeitig allerdings die Wichtigkeit des regulatorischen Rahmens. Dieser ist auch für Blockchainbasierte Geschäftsmodelle essentiell und soll Geldwäscherei oder Terrorismusfinanzierung bekämpfen.

    Der internationale Standard im Bereich Geldwäscherei wurde von der Financial Action Task Force verabschiedet, die FINMA wendet das Gesetz seit dem konsequent auf Blockchain-Finanzdienstleistungen an.

    Rechtliches Fundament für Finanzdienstleister im Blockchainbereich geschaffen

    Die erstmalige Erteilung einer Bank- respektive Effektenhändlerbewilligung für hiesige Blockchain-Finanzdienstleister ist ein weiterer wichtiger Schritt zur Anerkennung von  Krypto-Währungen als legitime, regulierte und eigenständige Vermögenswerte. Diese Entwicklung ist bedeutsam für die Adaption und die generelle Wahrnehmung von Krypto-Währungen. Die FINMA nimmt weltweit eine Vorreiterrolle ein, indem sie eine Banklizenz an ein Blockchain-Finanzdienstleister erteilt. Diese Lizenzerteilungen stärken das nötige regulatorische Fundament, die Voraussetzung, dass der Bereich auf einer soliden Rechtsgrundlage wachsen kann.

    Ein weiterer Schritt für die regulatorische Anerkennung von Krypto-Währungen. Knapp eine Woche nach der Erteilung einer Lizenz für Bakkt zum Handel mit “physisch hinterlegten” Bitcoin Futures und deren Verwahrung durch die dort ansässige «Commodity Futures and Trading Comission-CFTC» .

    Share. Facebook Twitter LinkedIn Email Telegram WhatsApp

    Über den Autor

    Redaktion cvj.ch
    • Website
    • Twitter
    • LinkedIn

    Die Redaktion des Crypto Valley Journal berichtet seit 2018 aus Zug, dem Sitz des Schweizer Crypto Valley, über Bitcoin, Krypto, Blockchain und die regulatorische Entwicklung digitaler Vermögenswerte. Hinter der kollektiven Redaktionsstimme steht ein Team aus Autoren mit Hintergrund in Finanzmarkt, Recht und Technologie.

    Verwandte Artikel

    Kraken öffnet über eine zyprische MiFID-II-Lizenz den US-Aktienhandel für EWR-Kunden, die Schweiz bleibt als Nicht-EWR-Staat aussen vor.

    Kraken startet Aktienhandel für europäische Kunden

    Nach seiner Abschiebung aus Fiji muss sich Edward Zimbardi in den USA gegen eine Anklage wegen eines 165-Mio.-Krypto-Ponzis verantworten.

    US-Anklage wirft Edward Zimbardi 165 Mio. USD Krypto-Ponzi vor

    Harvard liess die Bitcoin-ETF-Position bei 3'044'612 IBIT-Anteilen unverändert und löste die Ether-ETF-Position vollständig auf.

    Harvard-Stiftungsfonds hält weiterhin 100 Mio. USD in Bitcoin-ETF

    Kraken öffnet über eine zyprische MiFID-II-Lizenz den US-Aktienhandel für EWR-Kunden, die Schweiz bleibt als Nicht-EWR-Staat aussen vor.
    19. August 2026

    Kraken startet Aktienhandel für europäische Kunden

    Nach seiner Abschiebung aus Fiji muss sich Edward Zimbardi in den USA gegen eine Anklage wegen eines 165-Mio.-Krypto-Ponzis verantworten.
    18. August 2026

    US-Anklage wirft Edward Zimbardi 165 Mio. USD Krypto-Ponzi vor

    Harvard liess die Bitcoin-ETF-Position bei 3'044'612 IBIT-Anteilen unverändert und löste die Ether-ETF-Position vollständig auf.
    18. August 2026

    Harvard-Stiftungsfonds hält weiterhin 100 Mio. USD in Bitcoin-ETF

    twitter bild button instagram bild button linkedin bild button youtube bild button

    Über Crypto Valley Journal
    Über Crypto Valley Journal

    Am Puls der Bewegung

    • Akademie
    • Kontakt
    • Werbung
    • Über uns
    • Partner
    • Impressum
    • Datenschutz
    • Disclaimer
    Suche

    Type above and press Enter to search. Press Esc to cancel.