Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA hat heute in einer Aufsichtsmitteilung veröffentlicht, wie sie die geltenden Schweizer Geldwäschereivorschriften bei von der FINMA beaufsichtigten Finanzdienstleistern im Blockchain-Bereich anwendet.
Die FINMA anerkennt das innovative Potential von neuen Technologien für die Finanzmärkte. Sie wendet die geltenden finanzmarktrechtlichen Bestimmungen unabhängig von der zugrundeliegenden Technologie an. Blockchainbasierte Geschäftsmodelle dürfen aber nicht den bewährten regulatorischen Rahmen umgehen. Dies gilt insbesondere bei der Anwendung der Regeln zur Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung im Blockchain-Bereich, wo die Anonymität erhöhte Risiken mit sich bringt.
Geldwäschereibestimmungen gelten auch im Blockchain-Bereich
Die FINMA hat das Geldwäschereigesetz bereits seit dem Aufkommen von Blockchain-Finanzdienstleistungen konsequent auf diese angewandt.
So dürfen die von der FINMA beaufsichtigten Institute Kryptowährungen oder andere Token grundsätzlich nur an externe Wallets ihrer eigenen, bereits identifizierten Kunden schicken und auch nur von solchen Kryptowährungen oder Token entgegennehmen. FINMA-Beaufsichtigte dürfen keine Token von Kunden von anderen Instituten empfangen oder zu Kunden von anderen Instituten senden. Dies gilt solange, als im entsprechenden Zahlungssystem keine Angaben zum Absender oder Empfänger verlässlich übermittelt werden können. Diese etablierte Praxis gilt anders als der FATF-Standard ausnahmslos und ist somit eine der strengsten weltweit.
Neue Blockchain-Finanzdienstleister in der Schweiz
Die FINMA hat erstmalig zwei Blockchain-Finanzdienstleistern je eine Bank- und Effektenhändlerbewilligung erteilt. Es handelt sich um die SEBA Crypto AG mit Sitz in Zug und die Sygnum AG mit Sitz in Zürich, die Dienstleistungen für institutionelle und professionelle Kunden anbieten werden.
Damit erkennt die FINMA das Potential der neuen Technologien für die Finanzmärkte an, untermauert gleichzeitig allerdings die Wichtigkeit des regulatorischen Rahmens. Dieser ist auch für Blockchainbasierte Geschäftsmodelle essentiell und soll Geldwäscherei oder Terrorismusfinanzierung bekämpfen.
Der internationale Standard im Bereich Geldwäscherei wurde von der Financial Action Task Force verabschiedet, die FINMA wendet das Gesetz seit dem konsequent auf Blockchain-Finanzdienstleistungen an.
Rechtliches Fundament für Finanzdienstleister im Blockchainbereich geschaffen
Die erstmalige Erteilung einer Bank- respektive Effektenhändlerbewilligung für hiesige Blockchain-Finanzdienstleister ist ein weiterer wichtiger Schritt zur Anerkennung von Krypto-Währungen als legitime, regulierte und eigenständige Vermögenswerte. Diese Entwicklung ist bedeutsam für die Adaption und die generelle Wahrnehmung von Krypto-Währungen. Die FINMA nimmt weltweit eine Vorreiterrolle ein, indem sie eine Banklizenz an ein Blockchain-Finanzdienstleister erteilt. Diese Lizenzerteilungen stärken das nötige regulatorische Fundament, die Voraussetzung, dass der Bereich auf einer soliden Rechtsgrundlage wachsen kann.
Ein weiterer Schritt für die regulatorische Anerkennung von Krypto-Währungen. Knapp eine Woche nach der Erteilung einer Lizenz für Bakkt zum Handel mit “physisch hinterlegten” Bitcoin Futures und deren Verwahrung durch die dort ansässige «Commodity Futures and Trading Comission-CFTC» .