In Zürich gelang den Behörden ein schwerer Schlag gegen eine Geldwäsche-Operation auf Kryptowährungsbasis. Eine als Cryptomixer.io bekannte Bitcoin-Mixer-Plattform wurde ausgehoben - das Betriebskapital im Gegenwert von rund 23 Millionen Franken in Bitcoin wurde sichergestellt.
Die Plattform arbeitete seit 2016 und diente laut Polizei als Kanal, über den Gelder aus Darknet-Aktivitäten, Ransomware-Lösegeld, Betrug und anderen kriminellen Geschäften gewaschen wurden. Der sogenannte „Mixer“ vermischte Bitcoin-Einzahlungen zahlreicher Nutzer, um Herkunft und Zahlungswege zu verschleiern.
Vorgehen und Ergebnisse der Ermittlungen
Nach monatelangen Ermittlungen haben Stadt- und Kantonspolizei Zürich sowie die Staatsanwaltschaft zusammen mit internationalen Partnern - darunter Europol und Eurojust - Ende November 2025 die Serverinfrastruktur des Mixers ausgehoben und die Plattform offline gestellt. Dabei wurden rund 12 Terabyte an Daten, Domain und Infrastruktur beschlagnahmt.
Dem offiziellen Bericht zufolge betrugen die über Cryptomixer.io gewaschenen Gelder kumulativ weit über 1 Milliarde Franken, die aus illegalen Quellen wie Darknet-Shops, Krypto-Diebstahl oder Ransomware-Zahlungen stammen sollen. Den Betreibern wird ein Gewinn von mehreren Millionen Franken zugeschrieben.
Reaktion der Staatsanwaltschaft auf Fragen zum Mixer-Fall
Auf Anfrage zu den rechtlichen Grenzen zwischen legitimer Privacy-Nutzung und krimineller Geldwäscherei erklärte die Zürcher Staatsanwaltschaft, dass eine Bewertung immer im Einzelfall erfolgen müsse und von einer Vielzahl von Faktoren abhänge. Sie betonte, dass weder der Betrieb noch die Nutzung eines Mixdienstes per se strafbar sei.
Strafbarkeit nach Art. 305bis StGB entstehe erst dann, wenn Erlöse aus Verbrechen gemixt werden oder im Rahmen der Nutzung ein Geldwäschereivorgang vorliege. Zu möglichen Auswirkungen des Falls auf die Beurteilung privacy-orientierter Technologien wie CoinJoin oder Privacy-Wallets äusserte sich die Behörde nicht. Betroffenen Nutzern, deren Vermögenswerte legalen Ursprungs sind, stehe jedoch der Beschwerdeweg gegen Anordnungen der Staatsanwaltschaft offen.
Die Aktion zeigt, dass auch dezentrale Krypto-Infrastrukturen nicht immun sind gegen rechtliche Verfolgung und internationale Kooperation. Die Sicherstellung von Bitcoin-Beständen sowie umfangreicher digitaler Beweisdaten kann weitere Ermittlungen ermöglichen - gegen Betreiber und Nutzer der Plattform. Geldwäsche-Risikomodelle und anonyme Mixing-Dienste stehen international zunehmend unter Druck.








