Verschiedentlich haben Schweizer Unternehmen in Erwägung gezogen, ihre Angestellten in Bitcoin oder Ethereum zu vergüten. Einige Unternehmen haben zudem ihre Pläne bereits in die Realität umgesetzt. Während die Schweizer Rechtsordnung Krypto-Löhne grundsätzlich zulässt, gibt es bei der Ausgestaltung gewisse Grenzen zu beachten. Der vorliegende Beitrag soll einen Überblick über die geltende Rechtslage geben und der Frage nachgehen, wie Krypto-Löhne zu strukturieren sind. Good News from New Zealand Seit dem 1. September 2019 können neuseeländische Arbeitgeber ihre Arbeitnehmer in Kryptowährungen entlohnen. Die neuseeländische Steuerbehörde „Inland Revenue Department“ ist verantwortlich für die verbindliche Regelung (Tax Information Bulletin, vol. 31, no. 7, 2019).…
Autor: Fabio Andreotti
Fabio Andreotti
Fabio Andreotti ist Gastautor und Jurist mit Schwerpunkt Finanzmarkt und Währungen. Er fungiert als Head of Legal & Compliance der RealUnit Schweiz AG und ist derzeit Doktorand an der Universität Zürich.
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