Die große Kammer spricht sich für mehrere Gesetzesänderungen aus, welche die Rahmenbedingungen für die Blockchain- und Distributed-Ledger-Technologie (DLT) verbessern. Dabei ist der Nationalrat einer Empfehlung des Bundesrates vom vergangenen November gefolgt.
Ziele der Gesetzesänderungen
Der Ständerat gab diese Woche grünes Licht für die Schaffung einer neuen Bewilligungskategorie für den gewerbsmässigen Betrieb von DLT-Infrastrukturanbietern. Ziel dabei ist es, "Schneeballsysteme, leere Versprechungen und den Verkauf nichtexistenter Kryptowährungen" unterbinden zu können.
Auch für den Handel von Rechten mittels manipulationsresistenter elektronischer Register hat der Rat ein Gesetz in Auftrag gegeben. Dadurch solle die Aussonderung kryptobasierter Vermögenswerte aus der Konkursmasse gesetzlich geklärt werden.
Kleine Änderungen an der Vorlage des Bundesrates
In zwei Punkten wich der Nationalrat von der Vorlage des Bundesrates ab. Die beiden wichtigsten Änderungen betreffen den Datenzugang und die Ombudsstellen.
Der Rat nahm eine neue Bestimmung im Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) auf, "gemäss welcher jeder Dritte, der eine entsprechende gesetzliche oder vertragliche Berechtigung an den Daten nachweist, den Zugang zu diesen Daten oder deren Herausgabe verlangen kann".
In Sachen Ombudsstellen hat sich die WAK-N mit 18 zu 5 Stimmen dafür entschieden, das Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) anzupassen. Um kleine DLT-Handelssysteme administrativ zu entlasten, müssen sich Finanzdienstleister, die ausschliesslich institutionellen oder professionellen Kundinnen und Kunden Finanzdienstleistungen erbringen, keiner Ombudsstelle anschliessen.
Einstimmige Annahme trotz Gegenwind aus linkem Lager
Die Vorlage stiess einzig beim linken Lager auf Kritik. Samuel Bendahan (SP/VD) behauptete, sie gäbe zu wenige Antworten auf ökologische und kriminelle Fragen rund um die moderne Technologie. Gerhard Andrey (Grüne/FR) kritisierte, sie enthalte keine Transparenzvorschriften.
Allerdings nahm der Rat die Vorlage in der Gesamtabstimmung dennoch einstimmig an (3. WAK-N NIMMT BLOCKCHAIN-VORLAGE EINSTIMMIG AN). Der Nationalrat als Erstrat wird dieses Geschäft voraussichtlich in der Sommersession 2020 behandeln.