Die Europäische Kommission hat ein neues Paket zur Digitalisierung des Finanzsektors vorgeschlagen. Mit dem Gesetzesentwurf soll Rechtssicherheit im Umgang mit digitalen Vermögenswerten in der Europäischen Union (EU) geschaffen werden.
Laut einer Pressemitteilung hat die Europäische Kommission diese Woche einen neuen Legislativvorschlag zur Regulierung von digitalen Finanzprodukten und Kryptowährungen vorgelegt. Der Gesetzesentwurf mit dem Namen Regulation on Markets in Crypto Assets (MICA) soll klar definieren, was ein Krypto-Asset ist und was für Unterkategorien es gibt. Es würden zudem auch digitale Vermögenswerte, die zuvor unreguliert waren, in die Legislation aufgenommen werden.
Die Strategie zur Digitalisierung des Finanzsektors
Immer mehr Konsumenten auf der ganzen Welt und spezifisch auch in der Europäischen Union beginnen für ganz verschiedene Dinge, digitale Finanzdienstleistungen zu verwenden. In Europa gibt es unterdessen viele erfolgreiche FinTech Unternehmen, doch auch der traditionelle Finanzsektor bietet schon digitale Alternativen an.
"Die Zukunft des Finanzsektors ist digital. Während des Lockdowns haben wir erlebt, wie die Menschen mithilfe digitaler Technologien wie Online-Banking Finanzdienstleistungen in Anspruch nehmen konnten. Technologien können Verbrauchern und Unternehmen viel mehr bieten. Wir sollten an den digitalen Wandel proaktiv herangehen und dabei potenzielle Risiken eindämmen." - Valdis Dombrovskis, Exekutiv-Vizepräsident der Europäischen Kommission
Die Kommission nennt dabei vier Hauptziele der Strategie zur Digitalisierung des Finanzsektors:
- Bekämpfung der Fragmentierung des digitalen Binnenmarkts für Finanzdienstleistungen
- Sicherstellen, dass der Rechtsrahmen der EU digitale Innovationen im Interesse der Verbraucher und der Markteffizienz erleichtert.
- Schaffung eines europäischen Finanzdatenraums zur Förderung datengesteuerter Innovation, aufbauend auf der Europäischen Datenstrategie.
- Bewältigung der mit der digitalen Transformation verbundenen Herausforderungen und Risiken, insbesondere zur Förderung der Widerstandsfähigkeit, des Datenschutzes und einer angemessenen Überwachung durch die Aufsichtsbehörden.
Verordnung über Märkte für Krypto-Assets
Die Kommission hat zum ersten Mal Legislation für Krypto-Assets vorgeschlagen. Diese definiert sie als "digitale Darstellung von Werten oder Rechten, die elektronisch gespeichert und gehandelt werden können". Der Vorschlag beinhaltet Rechtsvorschriften für Herausgeber von verschiedenen Krypto-Assets, Börsen (Exchanges), Verwahrdienstleistungen, und Token-Besitzer.
"Dies schafft Rechtsklarheit und Rechtssicherheit für Emittenten und Anbieter von Kryptowerten. Die neuen Vorschriften werden es in einem Mitgliedstaat zugelassenen Betreibern ermöglichen, ihre Dienste in der gesamten EU zu erbringen (Konzept des Europäischen Passes). Als Sicherheitsvorkehrungen sind Eigenkapitalanforderungen, die Verwahrung von Vermögenswerten, ein den Anlegern zur Verfügung stehendes obligatorisches Beschwerdeverfahren und Rechte des Anlegers gegenüber dem Emittenten vorgesehen."
Spezielle Aufmerksamkeit schenkt die Kommission sogennanten Stablecoins, an Fiat gebundene Kryptowährungen wie zum Beispiel Tether. Diese würden in Bezug auf Eigenkapital, Anlegerrechte und Aufsicht strengeren Anforderungen unterliegen.
Der neuste Vorschlag muss von den EU-Regierungen und dem Europäischen Parlament angenommen werden, bevor er in Kraft treten kann. Falls er angenommen wird, würde die Europäische Union die grösste und wichtigste Region mit vollständiger Regulierung zu Kryptowährungen werden.