Am vergangenen Donnerstag präsentierte die Kessel Gruppe am digitalen Kongress «Classic Car Marketing», wie sich Moderne mit Tradition verbinden lässt. Denn seit gut einem Jahr akzeptiert der Autohändler für den Erwerb von Fahrzeugen Bitcoin als Zahlungsmittel.
Die Nachfrage nach Classic Cars steigt vor allem seit Beginn der Pandemie. Zum einen ist es der Wunsch, sich einen Traum zu erfüllen, zum anderen werden Classic Cars als Wertanlage gesehen. Für den Erwerb dieser Fahrzeuge werden vor allem von internationalen Kunden immer häufiger digitale Währungen bevorzugt.
Leichte Zahlungen mit Bitcoin
Die Kessel Gruppe akzeptiert aktuell nur Bitcoin und sie hat dafür Bitcoin Suisse als Partner gewählt. Sie setzen damit ein Zeichen für die weitere Digitalisierung in einem klassischen Geschäft. Die Kryptowährung kann dabei für verschiedenste Fahrzeuge verwendet weren, egal ob Oldtimer, Youngtimer oder auch Neuwagen.
"Wir erachten Bitcoin in unserem täglichen Geschäft nicht als Anlagemöglichkeit, sondern sind der Meinung, dass in naher Zukunft Bitcoin einen bedeutenden Teil des Handels ausmachen und aus der Finanzwelt nicht mehr wegzudenken sein wird. Für die Kessel Gruppe besteht das Ziel hinter dem Einsatz von Bitcoin darin, einen neuen Service anzubieten, proaktiv zu sein und die Bedürfnisse unserer Kunden zu antizipieren." - Ronnie Kessel, Inhaber der Kessel Gruppe.
Für die simple Transaktion, die direkt im Autohaus durchgeführt werden kann, nutzt Kessel die App inapay. Mit Hilfe dieser App wird der zu zahlende Betrag in der Landeswährung eingegeben; das Terminal zeigt automatisch an, wie viele Bitcoin der Kunde zu überweisen hat. Diese werden sofort in Schweizer Franken umgerechnet und nach einer Wartezeit von ca. 24 Stunden auf das Bankkonto des Händlers überwiesen.
Dies geschieht durch ein zweistufiges Scan-and-Pay-Verfahren. Um Bitcoin-Zahlungen zu erhalten, muss der Verkäufer nur den QR-Code in seiner Bitcoin-Wallet-App anzeigen und ihn vom Käufer scannen lassen. Einziger Nachteil für den Kunden: Er kann das Auto nicht sofort entgegennehmen, sondern darf seine Vorfreude noch weitere 24 Stunden geniessen.