Die Schweizer Regulierungsbehörde FINMA hat einen neuen Vorschlag angekündigt, der strengere Richtlinien für nicht identifizierbare Krypto-Währungstransaktionen vorsieht.
Die neuen Gesetze FIDLEG und FINIG verpflichten die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA zum Erlass bestimmter, vorwiegend technischer Ausführungsbestimmungen. Die FINMA legte dafür letzte Woche eine neue, schlanke Verordnung vor. Diese sieht unter anderem eine Senkung des Schwellenwerts für Wechselgeschäfte in Krypto-Währungen vor.
Senkung des Schwellenwertes für Transaktionen von 5'000 auf 1'000 CHF
Die FINMA schlägt vor, die Schwellenwerte für die Kundenidentifikation bei Wechselgeschäften in Krypto-Währungen in der Geldwäschereiverordnung-FINMA anzupassen. Gemäss dem Vorschlag der Aufsichtsbehörde müssen bei Krypto-Transaktionen über 1'000 Schweizer Franken die Kunden identifiziert werden. Dies im Gegensatz zur gegenwärtigen Grenze von 5'000 Franken. Damit werden gemäss Pressemitteilung, Mitte 2019 beschlossene, internationale Vorgaben umgesetzt und den erhöhten Geldwäschereirisiken in diesem Bereich Rechnung getragen.
Anpassung an internationale Vorgaben (FATF Travel Rule)
Der Vorschlag der FINMA erfüllt somit auch die Kriterien für die im Juni 2019 von der Financial Action Task Force (FATF) aufgestellten, umfassenden "Travel Rule" für Transaktionen mit Krypto-Währungen.
Die Financial Action Task Force (FATF), eine regierungsübergreifende Organisation mit Sitz in Paris, hat am 21. Juni ihre Empfehlungen zur Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung im Umgang mit virtuellen Währungen abgegeben.
Zukünftig sollen sogenannte «virtual asset service providers (VASPs)» nach den erlassenen Vorgaben operieren. Die Empfehlungen lehnen sich stark an die Regulierung des traditionellen Bankengeschäfts. Bei der sogenannten «Travel Rule» müssen Transfers über 1’000 USD Informationen des Senders, sowie des Empfängers enthalten. Diese müssen an die empfangende Finanzinstitution weitergegeben werden.
Laut Ankündigung der FINMA wird die Aufsichtsbehörde bis zum 9. April 2020 eine öffentliche Anhörung zu dem neuen Krypto-Vorschlag durchführen.