Am 20. April hat das Europäische Parlament seine endgültige Entscheidung getroffen: Europäische Krypto-Dienstleister (CASPs) haben 18 Monate Zeit, um ihre Compliance-Regelung an die EU-Umsetzung der FATF Travel Rule anzugleichen. Ein Überblick über die wichtigsten Änderungen der TFR, die für CASPs relevant sind.
Die EU-Geldtransferverordnung (TFR) erfuhr gegenüber ihrer vorläufigen Fassung vom Juli einige Änderungen, bevor sie zusammen mit dem MiCA-Regelwerk in Kraft trat. Zu den bemerkenswerten Ergänzungen gehören Aktualisierungen der Schwellenwerte für Inlandsüberweisungen. Ausserdem gibt es weitere Klarstellungen zu Überweisungen, an denen CASPs und selbst gehostete Wallets beteiligt sind.
Für wen gilt die TFR, und wann?
Die Financial Action Task Force (FATF) Travel Rule ist eine globale regulatorische Richtlinie, die Finanzinstitute, einschliesslich Banken und Krypto-Dienstleister, zur Erhebung und Weitergabe von Kundeninformationen für Transaktionen oberhalb eines bestimmten Schwellenwerts verpflichtet. Ziel der Regel ist es, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verhindern. Dazu soll es Kriminellen erschwert werden, Gelder unentdeckt zu transferieren. Die Geldtransferverordnung (TFR) ist im Wesentlichen die Travel Rule-Implementierung der EU.
Die Geldtransferverordnung gilt für alle Verpflichteten im Sinne der MiCA-Verordnung, Artikel 3(1), Punkt (15). Zwanzig (20) Tage nach Veröffentlichung der TFR im Amtsblatt beginnt eine 18-monatige Schonfrist. Die Travel Rule wird in der EU somit voraussichtlich im Januar 2025 in Kraft treten.
Austausch von Travel Rule-Informationen
Nach dem ursprünglichen TFR-Text sollten bei Überweisungen bis zu 1'000 EUR zwischen europäischen Krypto-Dienstleistern (Crypto Asset Service Providers, CASPs) weniger Daten erhoben werden, es sei denn, die Überweisung stellte ein erhöhtes Risiko dar. Diese Regelung wurde jedoch widerrufen, so dass für alle Überweisungen vollständige Informationen nach der Travel Rule erforderlich sind.
Die CASPs müssen sicherstellen, dass der Überweisung die erforderlichen Travel Rule-Daten beigefügt sind, unabhängig vom Standort des Dienstleisters oder vom Wert, da in der EU ein Schwellenwert von 0 EUR gilt. Bei der Übermittlung von einem EU-CASP an einen CASP ausserhalb des EU-Gebiets muss der übermittelnde Dienstleister sicherstellen, dass der begünstigte Anbieter über angemessene Sicherheitsvorkehrungen für den Empfang und die Speicherung der Daten gemäss der europäischen Datenschutzverordnung verfügt. Das Europäische Parlament erklärte, dass diese Verpflichtungen aufgrund des grenzenlosen und globalen Charakters von Kryptowährungen für alle Transaktionen zwischen CASPs gelten sollten.
Wann sollte ein CASP Travel Rule-Daten übermitteln?
Bevor eine Transaktion eingeleitet werden kann, müssen die Daten der Travel Rule übermittelt werden. Eines der Ziele der Travel Rule ist es, AML/CFT in Echtzeit zu verhindern; CASPs können Adressen oder Gegenpartei-CASPs überprüfen, bevor sie Überweisungen ermöglichen.
Fallen selbst gehostete Wallets unter die TFR?
Selbst gehostete Wallets fallen nicht in den Anwendungsbereich der TFR, es sei denn, eine CASP ist an der Transaktion beteiligt. Bei allen Transaktionen, an denen selbst gehostete Wallets beteiligt sind, müssen CASPs Informationen über den Auftraggeber und den Begünstigten sammeln und vorhalten.
Bei Transaktionen von mehr als 1'000 EUR zu oder von einer selbst gehosteten Wallet müssen die Dienstleister jedoch bestätigen, dass der Kunde die betreffende Adresse kontrolliert. Bei Verdacht auf ungenaue Informationen oder verdächtige Transaktionsmuster muss die CASP verstärkte Sorgfaltsmassnahmen ergreifen, um diese Risiken zu mindern.