In der sogenannten Krypto- und Blockchain-Welt entstehen gerade viele neue Unternehmen und Projekte. Angesichts der Bedeutung Bitcoins könnten einige davon dereinst richtig gross sein, weshalb Markenschutz für diese Akteure schon heute relevant ist.
Philosophisch ist das Thema rund um geistiges Eigentum und Markenschutz umstritten. Praktisch ist beides im heutigen Wirtschaftsgeschehen etabliert und von hohem Stellenwert. Auch für Jungunternehmen im Blockchain-Sektor sollte der Markenschutz aus einer pragmatischen Sicht daher höchste Priorität haben. Gerade in der Gründungsphase von aufstrebenden Unternehmen wird jedoch häufig vergessen, den Firmennamen, ein Logo, oder die eigenen Produkte und/oder Dienstleistungsnamen als Marke schützen und registrieren zu lassen.
Für den Unternehmer und Erfinder Peter Schöb ist Markenschutz von grosser Bedeutung.
“Als Unternehmen investiert man viel Geld und Zeit in die Aufbau und die Pflege einer Marke, die sich nicht selten zum wertvollsten Kapital einer Firma entwickeln kann.” - Peter Schöb
Mit seiner Firma Schöb Innovation aus St.Gallen, hat sich der gelernte Ingenieur neben anderen Bereichen heute auch auf den Schutz von Geistigem Eigentum ausgerichtet. Als bewährter, beim Institut für Geistiges Eigentum (IGE) eingetragener Markenspezialist und Markenberater hat er mit seinem Team weltweit schon vielen Unternehmen zur Eintragung und somit zum Schutz ihrer Marke verholfen.
Verschmelzung von Firmenname und Marke
Der Name, das Image und die Reputation von Firmen ist durch deren Marke repräsentiert. Nicht selten verschmelzen Firmennamen und Marke geradezu. Man denke dabei an Apple, Google, Coca-Cola, Lego oder NutriBullet. Letzterer Namen umschreibt einen Standmixer, doch nutzen viele Menschen lediglich den Begriff „NutriBullet” dafür.
Eine Marke kann somit eine ungemeine Bedeutung gewinnen. Letztlich kann das so weit gehen, dass sich diese gar stellvertretend für einen allgemeinen Begriff etabliert. In der Wirtschaft ist man sich daher weitgehend einig: Eine Marke, als vielleicht wertvollstes Asset eines Unternehmens, muss geschützt werden können. Und das vor allem auch in unserer aktuellen Wirtschaft, die digital vernetzt und daher hoch kompetitiv ist.
So verschlingt Software gegenwärtig die Welt und die Grenzkosten fallen immer weiter gegen null. Durch geldpolitische Massnahmen ist Finanzliquidität «en masse» vorhanden. Im Ergebnis führen diese Faktoren zu einem exponentiellen Wachstum von Projekten, Startups, Unternehmen und somit auch Marken.
Was aber ist eine Marke?
Um auf sich, seine Produkte und Dienstleistungen im Markt aufmerksam zu machen, geben sich Unternehmen, ihren Produkten und Dienstleistungen einen Namen. Diese Bezeichnungen fungieren als Identifikationsmittel und helfen sich von anderen Wettbewerbern zu differenzieren. Wie Peter Schöb erklärt, ist eine Marke im rechtlichen Sinn ein geschütztes Kennzeichen, mit dem eine Firma seine Waren, seine Dienstleistungen und letztlich seine Idee, Innovation und Unternehmung von anderen Unternehmen unterscheiden, abgrenzen und schützen kann, so der Experte.
Am Ursprung eines jeden Unternehmens stehen Waren oder Dienstleistungen. Durch Hervorheben der Vorzüge müssen Waren und Dienstleistungen an den Kunden gebracht werden. Hier kommt das Marketing ins Spiel. Als Unternehmen investiert man viel Geld und Zeit in den Aufbau und die Pflege der eigenen Marke. Die Firma ist ein entscheidendes Erkennungs- und Profilierungsmerkmal und fungiert gewissermassen als Aushängeschild für Waren und Dienstleistungen.
Grundsätzlich können alle grafisch darstellbaren Zeichen Marken sein. Zum Beispiel:
- Wörter (z.B. Apple)
- Buchstabenkombinationen (z.B. SBB)
- Zahlenkombinationen (z.B. 4711)
- bildliche Darstellungen (z.B. das Nike-Logo)
- dreidimensionale Formen (z.B. der Mercedes-Stern)
- Slogans (z.B. «Ford, die tun was.»)
- Kombinationen dieser Elemente
- Eine aus Tonfolgen bestehende akustische Marke (z.B. die Ricola-Melodie)
Warum Markenschutz und mit welchem konkreten Nutzen?
Eine offiziell eingetragene und registrierte Marke verschafft den notwendigen Schutz. So verleiht der Markenschutz einem Inhaber das ausschliessliche Recht, seine Marke zur Kennzeichnung seiner Waren oder Dienstleistungen zu gebrauchen und so auf dem Markt eine Wiedererkennung für seine Waren oder Dienstleistungen zu schaffen. Dieses Recht kann weitergegeben (bspw. Lizenzen) oder verkauft werden. Vor allem kann der Markeninhaber aber Dritten verbieten, ein identisches oder ähnliches Zeichen für gleiche oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen im Markt zu verwenden. Wer seine Marke offiziell registriert hat, kann dieses Recht vor Richtern gegen Dritte geltend machen.
Wie Schöb zu bemerken gibt, schützt ein Unternehmer, oder eine Organisation mit der Registrierung seiner Marke die eigenen Produkte oder Dienstleistungen oder den Firmen- oder Organisationsnamen nicht nur vor Trittbrettfahrern, sondern auch vor unglücklichen Zufällen. So kann ein Markenstreit, wie der Fachmann schildert, nicht nur daraus resultieren, dass ein Dritter dem eigenen Unternehmen mutwillig Schaden zufügen will. Denkbar ist auch, dass eine Drittperson ohne böse Absicht ein gleiches oder ähnliches Zeichen für eine gleiche oder ähnliche Idee bereits angemeldet hat oder anmeldet. Ist das der Fall, könnte das leider für diejenige Organisation, welche ihr Zeichen nicht angemeldet und geschützt hat, im Nachhinein zu Komplikationen führen.
Geht es nach Schöb, empfiehlt er, die eigene Marke nach Möglichkeit rechtzeitig zu hinterlegen.
„Optimalerweise wäre die Marke eingetragen, noch bevor die Dienstleistung oder das Produkt am Markt angeboten oder die Marke dem Markt, dem Publikum und Konkurrenten bekannt gemacht worden ist.“ - Peter Schöb
Markenschutz, aber wie?
Wie bereits mehrfach erwähnt, muss eine Marke bei einem offiziellen Amt angemeldet und registriert werden. Die Schutzdauer beträgt zehn Jahre ab Hinterlegung der Marke und kann beliebig oft um weitere zehn Jahre verlängert werden. Um die Marke richtig anzumelden macht es Sinn, die Anmeldung einem erfahrenen Markenberater anzuvertrauen und sich bei Bedarf sinnvollerweise von einem Marken-Spezialisten (z.B. Patentanwalt oder Rechtsanwalt) vorher auch gut beraten und informieren zu lassen, so der Experte.
Wie Schöb empfiehlt, sollte bevor eine Marke eingetragen wird, vorgängig eine Recherche gemacht werden. Denn die offizielle Behörde prüft nicht, ob eine Marke bereits in identischer oder ähnlicher Form eingetragen ist. Damit es zu keinen Markenkollisionen und Gerichtsverfahren kommt, sei eine Recherche nach identischen oder ähnlich Marken, die mit dem eigenen Zeichen in Konflikt geraten könnten sehr empfohlen, so der Fachmann.