Angesichts der weltweit steigenden Digitalisierung prüft die Europäische Zentralbank (EZB) seit 2021 die Möglichkeit, einen digitalen Euro einzuführen. Das digitale Zentralbankgeld (CBDC) soll als Alternative zu Bargeld und anderen digitalen Zahlungsmitteln dienen. Ein aktualisierter Zeitplan.
Zu Beginn des Jahres 2023 hat die Europäische Zentralbank (EZB) eine Marktstudie über die technische Gestaltung der möglichen Komponenten und Dienstleistungen des digitalen Euro in Form eines CBDCs angekündigt. Ziel der Untersuchung sei es, Erkenntnisse über die möglichen Merkmale, Funktionen und Nutzerbedürfnisse eines digitalen Euro zu gewinnen. Der Bericht über die Ergebnisse dieser Marktforschung wird voraussichtlich im 2. Quartal 2023 veröffentlicht.
Zugänglichkeit und Interoperabilität
Eines der Hauptziele des digitalen Euro sei es, dass er überall im Euroraum verwendet werden kann; genau wie das heutige Bargeld. Wer von einem Intermediär in einem Land ein digitales Euro-Zahlungsinstrument erhält, müsse dieses bei jedem Händler im Euroraum frei verwenden können - unabhängig von dem Intermediär und dem Land des Händlers. Dies soll sicherstellen, dass der digitale Euro für Privatpersonen und Unternehmen weithin zugänglich und einfach zu verwenden ist. Schliesslich entspräche das dem Grundprinzip des Euro entspricht.
Die EZB konzentriere sich ausserdem auf Interoperabilität und arbeite daran, den digitalen Euro mit anderen digitalen Währungen kompatibel zu machen. Dies würde die währungsübergreifende Nutzung erleichtern und es Privatpersonen und Unternehmen ermöglichen, grenzüberschreitende Transaktionen zu tätigen. Hierfür arbeite die EZB auf internationaler Ebene an der Festlegung gemeinsamer Standards und Protokolle für CBDCs. Diese Bemühungen sollen die strategische Autonomie des Euroraums durch die Verringerung seiner Abhängigkeit von ausländischen Zahlungssystemen erhöhen und die wirtschaftliche Effizienz durch die Eindämmung von marktmissbräuchlichem Verhalten steigern.
Breite Marktbeteiligung
Um diese Ziele zu erreichen, setzt die EZB auf eine breite Marktbeteiligung bei der Entwicklung des digitalen Euro-Systems. Durch eine enge Zusammenarbeit mit den Marktteilnehmern möchte die EZB eine Reihe gemeinsamer Regeln, Standards und Verfahren festlegen, die Folgendes bewirken:
- Sicherstellung der Reichweite im gesamten Euroraum und eines harmonisierten Zahlungserlebnisses für die Endnutzer
- Beibehaltung der Flexibilität, um auf die Präferenzen und Gewohnheiten der Nutzer zu reagieren
- Dem Markt ein Höchstmass an Freiheit bei der Verbreitung des digitalen Euro und der Entwicklung innovativer Front-End-Lösungen zu gewähren
- Unterstützung der Marktteilnehmer beim Angebot von Zahlungsdiensten auf europäischer Ebene
Durch die Einbeziehung eines breiten Spektrums von Marktteilnehmern möchte die EZB einen digitalen Euro schaffen, der sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen weithin zugänglich, einfach zu verwenden und effizient ist. Die Notenbank betrachtet die Einführung eines CBDC-Euro als einen notwendigen Schritt, um mit der sich entwickelnden digitalen Landschaft Schritt zu halten und sicherzustellen, dass der Euro auch im digitalen Zeitalter eine starke und widerstandsfähige Währung bleibt.
Beaufsichtigte Intermediäre als zentrale Akteure
Die Europäische Zentralbank stellt die Intermediäre als Hauptakteure bei der Bereitstellung eines CBDCs als öffentliches Gut dar. die EZB erhofft sich, dass Intermediäre wie Banken als direkte Ansprechpartner für Einzelpersonen, Händler und Unternehmen fungieren, alle Endnutzerdienste erbringen und innovative Zahlungs- und Finanzdienstleistungen auf der Grundlage des digitalen Euro entwickeln werden.
Es sei jedoch wichtig, die potenziellen Interessenkonflikte und die Notwendigkeit einer angemessenen Aufsicht über die Intermediäre zu bedenken, um sicherzustellen, dass persönliche Daten von Einzelpersonen nicht missbraucht werden können. Eine starke privat-öffentliche Zusammenarbeit ist für den Erfolg des digitalen Euro unerlässlich, doch sie muss auch mit Vorschriften und Kontrollen einhergehen, um die Privatsphäre der EU-Bürger zu schützen. Die Entscheidung über die angemessenen Datenschutzkontrollen übergibt die EZB jedoch dem Europäischen Parlament.