Der Landtag von Liechtenstein hat am 03. Oktober 2019 ein neues Blockchain-Gesetz verabschiedet.
Laut dem Liechtensteiner Volksblatt wurde an diesem Blockchain-Gesetz bereits drei Jahre lang gearbeitet. Nun sei die Entscheidung nach der zweiten Lesung gefallen. Der Regierungschef hat die Pläne zum Gesetz bereits im März 2018 öffentlich gemacht, nur vier Monate später wurden die angestrebten Änderungen dann präzisiert. Ein erster Entwurf wurde im August 2018 unter dem Namen «Token und VT-Dienstleistergesetz» veröffentlicht und im Mai vom Regierungskabinett angenommen.
Das Fürstentum Liechtenstein ist damit das erste Land in Europa, welches eine umfassende gesetzliche Regelung für Blockchain, Digital-Ledger-Technologie und Krypto-Token hat. Ziel sei es, Rechtssicherheit zu schaffen und gleichzeitig den Kundenschutz zu stärken.
Token werden in Zukunft als gesondertes Rechtsobjekt behandelt. Das Gesetz klärt unter anderem die grundlegenden Aspekte einer Token-Ökonomie, worunter die Erzeugung, die Verwahrung sowie die Übertragung dieser Token fallen. Als neuer Rechtsbegriff werden sogenannte «Wertrechte» eingeführt. Darunter versteht das Gesetz entmaterialisierte (digitale) Wertpapiere, bei denen die Funktionen der Urkunde durch einen Eintrag in das Wertrechtebuch ersetzt werden.
Die rechtliche Neuregelung wird die Beliebtheit des Krypto-Standorts Liechtenstein sicherlich weiter stärken. Allerdings gibt es auch in Liechtenstein noch rechtliche Hürden, die bestimmte Krypto-Geschäfte verhindern. Darunter fällt beispielsweise die Aufstellung von Bitcoin-Automaten.