Die Nachrichten rund um Facebooks Krypto-Projekt Libra reissen nicht ab. Behörden auf der ganzen Welt beschäftigen sich mit der Thematik, auch der Deutsche Bundestag wird noch im September die erste öffentliche Anhörung zu Libra abhalten.
In einer Medienmitteilung, welche die FINMA am Mittwoch veröffentlicht hat, wird beschrieben welche Hürden noch vor Facebook liegen. Libra benötige eine Bewilligung als Zahlungssystem auf Basis des Finanzmarktinfrastrukturgesetzes (FinfraG). Grundlage hierfür ist die Orientierung an gängigen internationalen Standards. Die FINMA hebt dabei die «Principles for Financial Market Infrastructures» vor, welche im Zusammenhang mit Cyberrisiken genannt werden.
Libra wäre ausserdem automatisch dem Geldwäschereigesetz unterstellt, was für alle Schweizer Zahlungssysteme gilt. Libra müsse dadurch die «höchsten internationalen Standards» hinsichtlich der Geldwäschereibekämpfung einhalten.
Weiterhin muss Libra allen Risiken, die ein Schweizer Zahlungssystem mit sich bringt, begegnen können und diese durch zusätzliche Anforderungen abdecken. Dabei geht es beispielsweise um die Kapitalverteilung (für Kredit-, Markt- und operationelle Risiken), Liquiditäts- und Risikoverteilung sowie das Management der Reserve.
Grundvoraussetzung für eine Bewilligung als Zahlungssystem wäre, dass die mit der Verwaltung der Reserve verbundenen Erträge und Risiken vollständig von der Libra Association und nicht – wie z. B. bei einem Fondsanbieter der Fall – von den allfälligen Besitzern des "Stable Coin" getragen würden.
Auch das Bewilligungsgesuch von Libra lässt laut FINMA noch auf sich warten und auch steuerrechtliche, wettbewerbsrechtliche und datenschutzrechtliche Fragen seien noch nicht geklärt. Zudem sei durch die internationale Ausrichtung von Libra ein international koordiniertes Vorgehen unverzichtbar. Diese liegen aber nicht im Zuständigkeitsbereich der FINMA. Um Libra 2020 zu lancieren, wird Facebook also noch viele Hürden nehmen müssen.