Was gilt es im neuen Jahr in der Kryptowelt besonders auf dem Radar zu haben? Wir haben acht verschiedene Themen identifiziert, bei denen im nächsten Jahr einiges laufen wird. Die Trends 2020.
Kryptozahlungen sind immer noch weit entfernt von einer breiten Adaption.
Dieser Artikel ist Teil einer Kooperation und im Original auf 10x10.ch erschienen.
Konzept Kryptowährungen für den täglichen Gebrauch
Über die vergangenen Jahre hat sich in der Bitcoin Community immer stärker das Verständnis durchgesetzt, wonach Mainchain Bitcoins (im Gegensatz zu Lightning Bitcoin) in der (spekulativen) primär als Wertaufbewahrungsmittel dienen, nicht als allgemein anerkanntes Zahlungsmittel. Trotzdem hält sich die Erwartung, dass Kryptoassets auch im alltäglichen Gebrauch zum Handel von Gütern und Dienstleistungen Verwendung finden sollen. Aufgrund seiner unvergleichlich hohen Liquidität und Bekanntheit wird dennoch wieder Bitcoin als naheliegendste Option ins Spiel gebracht. Allenfalls könnte DAI, der sich als dezentralster Stablecoin besser eignen dürfte, daran etwas ändern.
Neue Vorschriften für Krypto-Finanzdienstleister
Aufhorchen lassen hat in der Schweiz eine Absichtserklärung von Bitcoin Suisse und dem Zahlungsverkehrs- und Transaktionsdienst Worldline. Gemeinsam wollen sie 2020 die Akzeptanz von Kryptowährungen an den POS-Terminals und in Onlineshops ermöglichen. Wordline hat in der Schweiz Zugang zu über 85 000 Terminals, in Europa sind es mehrere 100 000. Dass sich ein etablierter Riese wie Worldline an dieses Thema herangewagt, zeigt, dass man es ernst meint und das Kryptozahlungsangebot möglichst kompetitiv gestalten möchte. Das Vorhaben ist kein Selbstläufer, denn alles deutet daraufhin, dass Kryptozahlungen teurer werden. Wie die Financial Action Task Force (FATF) verlauten liess, gelten für (Finanz-)Dienstleister neue Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung bei Transaktionen mit virtuellen Vermögenswerten (VA).
FATF "Travel Rule"
Künftig soll die sogenannte «Reiseregel» zur Anwendung kommen, die bereits aus dem klassischen Bankzahlungsverkehr bekannt ist. Die Regel besagt, dass die Angaben zum Auftraggeber und zum Begünstigten jeweils zusammen mit dem Zahlungsauftrag übermittelt werden müssen. Als erster Regulator überhaupt hat die Finma diese Vorschriften aufgenommen und schreibt sie für Transaktionen mit Kryptowährungen vor, sofern ein Finanzintermediär involviert ist. Security Token sind von dieser Regelung nicht betroffen, weder bei der FAFT noch der Finma. Für Schweizer Unternehmen wird bereits an Lösungsansätzen gearbeitet, damit sie die Regulierung bestmöglich meistern können.