Taker Fees (Börsengebühren) werden gezahlt, wenn Liquidität aus dem Auftragsbuch entzogen wird, indem ein Auftrag eingestellt wird, welcher direkt ausgeführt wird. Dies geschieht bei "market" Aufträgen, oder bei Kaufaufträgen, die über dem aktuellen Kurs, repektive Verkaufsaufträgen, welche unter dem aktuellen Kurs limitiert werden und somit sofort ausgeführt werden.
Durch den Entzug von Liquidität aus dem Orderbuch verlangt der Börsenbetreiber eine höhere Gebühr als bei Maker Fees.